Du befindest dich hier: Gebietseigene Gehölze
Seit 2020 dürfen nach § 40 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz in der freien Landschaft nur noch gebietseigene Gehölze ausgebracht werden. Die Saat für diese Pflanzen muss aus eigens dafür zugelassenen Erntebeständen stammen und der Erntebetrieb muss sich für die Beerntung von gebietseigenen Gehölzen zertifizieren lassen.
Um diesen gesetzlichen Regelungen Rechnung zu tragen, haben wir unseren Betrieb für die Beerntung sowie für die Aussaat und Anzucht von gebietseigenen Gehölzen zertifizieren lassen und sind damit in der Lage, Saatgut mit 17-stelliger Erntereferenznummer zu produzieren.
Leider stellt die Beerntung der entsprechenden Arten eine große Herausforderung dar: Viele Erntegebiete sind vergleichsweise klein und schwer zugänglich. Außerdem gibt es insbesondere für die eher seltenen Arten nur wenige bis gar keine Erntebestände.
Zusammen mit den meist widrigen Witterungsbedingungen der vergangenen Jahre, machen die genannten Punkte eine Beerntung in diesem Bereich wenig effizient und schwer planbar. Trotzdem stellen wir uns der Herausforderung und bemühen uns, unser Sortiment an gebietseigenen Gehölzen stetig zu erweitern.
Teilen Sie uns gerne mit, welche Arten für Sie von besonderem Interesse sind. So können wir unsere Ernteplanung bestmöglich auf Ihre Wünsche ausrichten.
Hier finden Sie unsere aktuelle Vorratsliste